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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. GELTUNGSBEREICH DIESER AGB

Diese AGB gelten für alle Aufträge, Dienstleistungen und sonstige Tätigkeiten, die wir für unsere Kunden erbringen; dies gilt auch für Folgeaufträge, selbst wenn wir die Geltung dieser AGB nicht ausdrücklich erwähnt haben sollten. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch sofern wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. ANGEBOTE UND GEGENSTAND DER AUFTRÄGE

  1. Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, 4 Wochen gültig und freibleibend.
  2. Ein konkreter Erfolg unserer Leistungen ist nicht geschuldet. Unsere Leistungen sind üblicherweise Dienstleistungen.

3. PREISE UND PREISANPASSUNGEN

  1. Sofern Preise für laufende Leistungen, z.B. technische oder inhaltliche Pflege von Webseiten, laufende Marketingleistungen oder sonstige wiederkehrende Leistungen vereinbart sind, können diese jeweils jährlich angemessen angepasst werden. Fremdleistungen, die wir für den Kunden einkaufen, dürfen wir bei Preisanpassungen unserer Lieferanten/Dienstleister entspre­chend den Preisveränderungen unserer Gestehungskosten auch gegenüber dem Kunden anpassen.
  2. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. Reisekosten und Spesen in angemessenem Umfang; wir sind berechtigt zu Fahrten 1. Klasse, Hotelübernachtungen in der 4*-Kategorie, Flüge bis 3 Stunden Economy-Class, darüber hinaus Business-Class; Fahrten mit Kfz berechnen wir zu 0,8 € je km
  3. Fremdleistungen berechnen wir, soweit nicht abweichend vereinbart, zu den tatsächlichen Kosten; hinzu kommt nach unserer Wahl ein angemessener Handlingaufschlag je nach Koordinierungsaufwand von 10%-20%; alternativ dürfen wir auch unseren Koordinierungsaufwand nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung angemessenen Stundensätzen abrechnen.
  4. Unsere Preise sind bei länger laufenden Beratungsleistungen für 18 Monate nach Aufnahme der Zusammenarbeit festgeschrieben. Danach dürfen wir bis zu einmal jährlich mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen zum Monatsende die Preise anpassen. Sollte der Kunde der Preisanpassung widersprechen wollen, hat er dies binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe der neuen Preise zu tun; ande­renfalls gilt die Zustimmung als erteilt. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung, werden sich die Parteien einvernehmlich über neue Preise zu verständigen versuchen. Gelingt eine Einigung nicht, kann jede Partei mit einer Frist von einem Monat nach Scheitern der Gespräche den Vertrag beenden.
  5. Wir dürfen Vorschussrechnungen über Teile des oder den gesamten voraussichtlichen Rechnungsbetrag verlangen. Eine konkrete Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Projektes oder spätestens jeweils zum Jahresende.
  6. Rechnungen sind binnen 14 Tagen fällig.

4. ABSAGE VON VEREINBARTEN TERMINEN

  1. Wir haben erhebliche Vorlaufzeiten, um Termine ordnungsgemäß vorbereiten und planen zu können. Sofern der Kunde Bera­tungs-, Coaching oder Trainingstermine absagen oder verschieben will, hat dies möglichst frühzeitig zu erfolgen. Verschiebungen um max. 4 Wochen sind mit Ausnahme etwaiger verfallender Reisekosten aufgrund nutzlos aufgewandte, nicht kostenfrei stor­nierbare Buchungen für den ursprünglichen Termin ohne Mehrkosten möglich.
  2. Bei einer Absage bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin, entfällt die Pflicht einer Gegenleistung. Bei einer Absage bis spä­testens 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin stellen wir 50 % der vereinbarten Leistung in Rechnung, danach 100 %. Sofern es uns wider Erwarten gelingt, innerhalb der Kürze der Frist einen Termin neu zu belegen, werden wir die mit dem Kunden verein­barte Gegenleistung entsprechend reduzieren.

5. PRÜFUNG VON ENTWÜRFEN/ARBEITSERGEBNISSEN UND FRISTEN

Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen setzt die jeweils unverzügliche Mitwirkung des Kunden voraus. Verzögerungen, die auf verzögerter Prüfung oder Freigabe durch den Kunden beruhen, verlängern die vereinbarten Lieferfristen angemessen.

6. RECHTE AN ARBEITSERGEBNISSEN UND URHEBERRECHT

  1. Der Kunde erhält die Rechte an den Arbeitsergebnissen, die er entsprechend der Vorbesprechung üblicherweise benötigen wird. Erfolgt eine Ausweitung der Ausnutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden, sind eine Zustimmung einzuholen und ein angemessener Zuschlag zu bezahlen.
  2. An urheberrechtlichen Werken (das sind unter anderem Lichtbilder, Texte, Zeichnungen, Grafiken, Konzepte, auch sofern die vorgenannten Arbeitsergebnisse keine urheberrechtliche Eigenart besitzen) erhält der Kunde ein Nutzungs- und Verwertungsrecht in dem Umfang, wie es nach den Absprachen bei der Auftragsvergabe erforderlich ist. Eine Ausweitung berechtigt uns, einen angemessenen Zuschlag entsprechend der Ausweitung zu verlangen.
  3. Sofern der Kunde die Arbeitsergebnisse für andere Zwecke einsetzt als vereinbart, hat er uns Schadensersatz in angemessenem Umfang zu zahlen sowie etwaige Schäden, zum Beispiel durch Abmahnungen, Unterlassungsansprüche usw. durch Rechteinha­ber, auf eigene Kosten zu erfüllen.

7. HAFTUNG

  1. Unsere Haftung ist beschränkt auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Verlet­zung von Leben Körper oder Gesundheit; darüber hinaus haften wir für produkthaftungsrechtliche Ansprüche. Im Falle einer Ver­letzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir beschränkt auf den ver­tragstypischen vorhersehbaren Schaden. Unter wesentlichen Vertragspflichten versteht man solche Pflichten, mit denen der Vertrag steht und fällt, insbesondere gesonderte Beratungs- oder Hinweispflichten.
  2. Eine Umkehr der Beweislast zulasten des Kunden ist mit den vorgenannten Haftungsbeschränkungen nicht verbunden.

8. GEWÄHRLEISTUNG

  1. Von Unternehmern sind unsere Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen.
  2. Für Unternehmer wird die gesetzliche Gewährleistung, soweit diese einschlägig ist, auf 12 Monate ab Ablieferung beschränkt.
  3. Wir weisen darauf hin, dass zwischen Entwürfen und der Serienproduktion technisch bedingte geringere Farb- oder Größenabwei­chungen häufig auftreten können; diese stellen keinen Mangel dar.

9. ANWENDBARES RECHT

Es gilt – auch für ausländische Vertragspartner – deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10. SALVATORISCHES KLAUSEL

  1. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel wird einvernehmlich durch eine solche wirksame Klausel ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.
  2. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schrift­formerfordernisses.
  3. Wir weisen darauf hin, dass die persönlichen und firmenmäßigen Daten des Kunden für die Zwecke der Auftragsbearbeitung gespeichert und elektronisch verarbeitet werden. Die Grenzen der DSGV und des BDSG (neu) werden hierbei beachtet; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Soweit sich der Kunde für einen Newsletter registriert, kann er diesen jederzeit abbestellen. Hierauf wird in jedem Newsletter hingewiesen.

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